CONFIDURA

„Steuern“ sie optimal ihr unternehmen

Willkommen bei Confidura
Ideen und Strategien für Unternehmen, die mehr wollen

Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen in der Betreuung von Unternehmen, die immer wieder hinterfragen und einen Schritt weitergehen als der Normalfall. Im Standard zu verharren, führt irgendwann zu Stillstand. Nur durch neue Ideen, Sichtweisen und Strategien ergeben sich Möglichkeiten, die einem sonst verborgen bleiben. Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen und bieten Ihnen die praxiserprobte Lösung und Vorgehensweise gleich mit an. So bleiben Sie flexibel, innovativ und vor allem konkurrenzfähig, denn der Markt schläft nie. Lassen Sie uns jetzt gemeinsam einen kleinen Einblick in unsere Denkweise nehmen.

Das Problem

Als Unternehmer kennen Sie Institutionen, Personen und Dinge, die sich immer in zwei Lager aufteilen. Die erste Seite besteht aus Ihrem Support. Dazu gehören zuerst einmal Ihre Mitarbeiter. Dann zählen Ihre Kunden ebenso zu diesem wichtigen Kreis Ihrer Unterstützer. Der dritte Part dieser Seite besteht aus Ihren Steuer-, Unternehmens- und Rechtsberatern. Wobei hier schon manchmal erste Abstriche gemacht werden müssen.

Aber jetzt kommt die andere Seite der Medaille, quasi die „Gegner“ Ihres unternehmerischen Daseins. Nummer eins wird immer die zuständige Steuerbehörde sein. Platz Nummer zwei teilen sich immer wieder gern die HWK und die IHK, dicht gefolgt von diversen anderen Verbänden und Institutionen. Selbst Ihre Hausbank befindet sich auf dieser Seite der Medaille. Warum das so ist, wissen Sie als Unternehmer nur zu gut, denn jeder möchte an Ihrem Erfolg partizipieren.

Kurioserweise wollen aber eben genau diese Institutionen sich nicht an einem eventuellen „unternehmerischen Tal“ beteiligen. Im Gegenteil, das sollen und müssen Sie dann allein durchstehen.

Der Unterschied

Nehmen wir einmal Folgendes an:

Sie könnten mit einer einzigen Änderung in der Aufstellung und der Konstruktion Ihres Unternehmens, das komplette System auf Ihre Seite bringen. Also wären demnach folglich teilweise die ursprünglichen „Gegner“, dann Unterstützer Ihres Unternehmens. Teilweise deswegen, weil einige der vorgenannten „Nichtunterstützer“ komplett wegfallen würden.

Und nehmen wir weiter an, dass sich durch diese einzige Änderung viele weitere positive Aspekte und Vorteile ergeben, von denen Sie garantiert noch nie etwas gehört haben. Wie wäre es aus hypothetischer Sicht beispielsweise hiermit: Sie benötigen keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen, Sie zahlen keine Gewerbesteuer, keine HWK- und IHK-Beiträge, sehr geringe Vorschriften in Bezug auf Meistertitel, keine Erlaubnis nach §34c GewO nötig, die Steuererklärung ist nur einmal und das immer erst sehr spät im Folgejahr fällig und und und…

Dazu käme eine Steuerlast, die im Mittel ca. 65 Prozent unter dem Satz liegt, den Sie bis heute gezahlt haben. Glauben Sie nicht? Sollten Sie aber, denn es ist keine Hypothese oder eine Wunschvorstellung, es ist die Realität!

Unser Ansatz

Wir zeigen Ihnen einen Weg, der so einfach und genial zugleich ist. Wir bringen Sie mit Ihrem neuen alleinigen Hauptsitz Ihres Unternehmens in die Schweiz. Ihren jetzigen Gedanken haben wir genau vor Augen. „In die Schweiz? Da ist doch alles so teuer!“

Unsere Antwort: Ein eindeutiges: „Nein.“ Gerade für Unternehmer ist die Schweiz in steuerlicher Hinsicht eines der besten Länder in Europa, denn dort kommen alle Vorteile zusammen. Sie befinden sich mitten in Europa und können mit Ihrer deutschen Sprache ohne Probleme kommunizieren. Im Gegensatz zu Deutschland ist das Verhältnis zwischen Hektik und Service dort genau umgekehrt.

Der feine, aber sehr wichtige Unterschied zu anderen Alternativen ist der Fakt, dass die Schweiz kein Mitglied der EU ist und auch nicht des EWR. Das eröffnet Möglichkeiten, die für ein Unternehmen einzigartig sind. Oder haben Sie in Deutschland schon einmal erlebt, dass, wenn Sie Steuern frühzeitig (sehr zeitnah nach Steuerbescheid) zahlen bis zu 2 Prozent Skonto von Ihrer Steuerlast abziehen können? Unglaublich, oder? Aber auch die Realität. Lassen Sie uns im Folgenden weiter darauf eingehen.

RECHTLICHE VORGABEN UND PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN

Gründung

Für die Unternehmensgründung sind mindestens 2 Personen oder mehr erforderlich. Diese müssen zwingend über einen Ausweis oder Pass aus einem der 27 EU-Staaten verfügen oder aus einem Staat des EWR stammen. Zu Letzterem gehören neben Norwegen auch Island und Liechtenstein. Personen aus anderen, sogenannten Drittstaaten können erst nach einer umfangreichen Einzelprüfung den Gründungsprozess durchlaufen.

Rechtliche Abwicklung

Zur Gründung des neuen Unternehmens ist es nicht erforderlich, dass Sie als zukünftiger neuer Unternehmer in die Schweiz reisen müssen. Im Gegenzug dafür müssen Sie jedoch einen Notartemin in Deutschland zur Beglaubigung der Antragsunterlagen wahrnehmen. In jeden Fall begleiten wir Sie persönlich bei diesen Terminen und stellen so sicher, dass alle Vorgaben und Vorschriften der Schweiz eingehalten werden.

Voraussetzungen

Für die erfolgreiche Gründung und dem danach folgenden Werdegang ist es zwingend erforderlich, dass die Gründer absolut straffrei im Sinne von Kapitalverbrechen sind. Das heißt, dass keinerlei Vorstrafen in Bezug auf beispielsweise Insolvenzverschleppung, Betrugsdelikten, Körperverletzungen oder Ähnliches im Strafregister eingetragen sein dürfen. Andernfalls ist es möglich, dass hier von Seiten der Behörden eine Ablehnung zur Eintragung des neuen Unternehmens erfolgen könnte.

Warum
mit uns zusammen-arbeiten?

Unser Unternehmen ist Teil eines mittlerweile sehr großen Netzwerkes, welches sich seit dem Jahr 2010 kontinuierlich weiterentwickelt. Das Interesse an der Schweiz entstand aus dem Beweggrund heraus, dass die Initiatoren bewusst und intensiv nach Alternativen zur deutschen Steuer- und Rechtsumgebung gesucht haben, um Ihre eigenen Unternehmen so effizient und optimal wie möglich zu betreiben. Diese Unternehmen haben seit vielen Jahren Ihren alleinigen Hauptsitz in der Schweiz, genauer im Kanton Zug.

Sie sind in diesem einzigartigen Informationspool immer noch persönlich aktiv und betreuen neben Ihren eigenen Kunden alle angeschlossenen Mitglieder und deren Kunden. Sie lassen Ihre persönlichen Erfahrungen, die sie über Jahre gesammelt haben, vollständig in dieses Netzwerk einfließen. Wenn Sie unser Kunde werden, sind auch Sie automatisch Teil dieses Netzwerkes.

Sie profitieren von allen bisher durchgeführten Werdegängen, Vorgehensweisen, Tipps und Tricks in der optimalen Handhabung Ihres zukünftigen Unternehmens.

Jeder Kunde kann ein Maximum an Effizienz erwarten, vor allem mit dem Hintergrund, dass alle Empfehlungen vorher ausgiebig getestet wurden. Bei uns bekommen Sie definitiv nur das, was wirklich funktioniert und vor allem das, was Sie als Kunde wirklich brauchen. Wir werden Sie niemals mit Dingen konfrontieren, die kompletter Ballast für Sie wären und Sie nicht weiterbringen. Logischerweise haben Sie als unser Kunde auch auf alle relevanten Vorgehensweise Zugriff, die nicht nur die Schweiz betreffen, sondern sich in dem Fall auf Deutschland konzentrieren oder international ausrichten.

Die Schweiz betreffend werden wir mit Ihnen gemeinsam einen geeigneten Firmennamen finden und prüfen vorab dessen Eintragungsfähigkeit. Ebenso entwerfen wir den passenden Geschäftszweck für Ihr neues Unternehmen. Dabei wissen wir genau, was sinnvoll und rechtssicher ins Handelsregister eingetragen wird – und was man besser nicht beantragen sollte. Nur so steht die Gründung von Anfang an auf einem soliden und rechtssicheren Fundament.

 Mit Ihrer neuen Firma können und dürfen Sie weltweit unternehmerisch tätig sein – selbstverständlich auch in Deutschland. Übrigens müssen Sie für eine Firmengründung in der Schweiz nicht zwangsläufig auch dort Ihren Wohnsitz haben. Die Schweiz bietet zudem ein vergleichbar transparentes Steuersystem. Der mittlere Steuersatz liegt derzeit je nach Einkommen und individueller Berechnungsgrundlage zwischen 3-7 Prozent. Und wie Sie bereits aus unseren vorangegangenen Informationen erfahren haben, wissen Sie schon, dass es keine Gewerbesteuer in der Schweiz gibt. Gerade in diesem wichtigen Punkt, der steuerlichen Handhabung Ihres neuen Unternehmens, begleiten wir Sie mit allen zur Verfügung stehenden Informationen.

Die Versteuerung Ihrer Einnahmen findet immer am rechtlichen Sitz des Unternehmens statt, also in der Schweiz. Sie müssen Ihre Einnahmen nicht noch einmal, beispielsweise in Deutschland, versteuern.
Stichpunkt: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland

Weiterhin gibt es auch in der Schweiz Behörden und Institutionen, die sich nach der Gründung bei Ihnen melden werden. Wichtig ist, darauf korrekt zu reagieren – aber auch hier stehen wir Ihnen dabei unterstützend zur Seite. Eine erfolgreiche Gründung und Betreibung eines Unternehmens erfordern jedoch auch Ihr persönliches Engagement. Sie sollten bereit sein, Zeit für Ihr Unternehmen zu investieren. Nur so werden Sie bewusst alle relevanten Sachverhalte aufnehmen und später erfolgreich umsetzen können.

Besonders wichtig ist uns eine offene und ehrliche Zusammenarbeit. Nur wenn Sie uns Ihre Situation, Ziele und Pläne klar übermitteln, können wir den optimalen Fahrplan für Ihr Vorhaben entwickeln und Sie bestmöglich begleiten.

Ausgangssituation am beispiel Deutschland

sehr hohe Steuerlast in Deutschland, schon ab 68.480 Euro Einkommen gilt der Spitzensteuersatz

diverse Haltefristen zum steuerfreien Veräußern von Immobilien und Anlagevermögen (Aktien, Kryptos etc.) von 1 - 10 Jahren

bei Unterschreitung der Haltefristen unterliegen die Gewinne dem individuellen Einkommensteuersatz (plus eventuell Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)

gem. des Entwurf-Schreibens des BMF vom 03.06.2021 sind die Finanzämter beispielsweise angehalten, bei z.B. Krypto-Geschäften genauer hinzusehen, außerdem droht evtl. eine rückwirkende, höhere Besteuerung bis zu 42 in Ausnahmefällen sogar 45 Prozent

Kapitalertragssteuer auf realisierte Gewinne aus Vermögensanlagen

neue Transparenzgesetze (01.01.2026) zur Übermittlung der Daten an die zuständigen Steuerbehörden in D. aus Investitionen beispielsweise in Kryptowährungen

Viele Vorschriften und Verbote, z. B. Meisterzwang, Maklerschein gem. §34c GewO und Weiterbildungspflicht für diverse Berufsgruppen nach §15b MaBV - Makler- und Bauträgerverordnung, etc.

Steuerberechnungsbeispiel Gewerbesteuer Deutschland

Beispiel aus der Praxis (gerundet)

Herr G. ist Inhaber eines Buchhaltungsservice mit Sitz in Deutschland und hat im letzten Jahr einen Gewinn von 100.000 Euro erzielt. Etwaige Hinzurechnungen und Kürzungen werden im Beispiel nicht berücksichtigt.

Abzüglich des Freibetrags von 24.500 Euro bleiben 75.500 Euro, für die er Gewerbesteuer abführen muss.

Der Gewerbesteuermessbetrag liegt bei 3,5 Prozent – das sind 2.642 Euro.

Der angenommene Hebesatz liegt bei 435 Prozent.

Und so sieht die Rechnung gerundet aus:

100.000 Euro (Gewinn) – 24.500 Euro (Freibetrag) = 75.500 Euro

Davon 3,5 Prozent = 2.642 Euro

2.642 Euro x 4,35 (Hebesatz) = 11.495 Euro (zu zahlende Gewerbesteuer)

Einkommensteuerminderung: maximal das 4-fache von 2.642 Euro = 10.568 Euro

Es bleibt also ein Rest von 927 Euro (nicht entlastete Gewerbesteuer).

Voraussetzungen für die Anrechnung

Damit die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer funktioniert, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Gewerbesteuerpflicht: Sie müssen tatsächlich Gewerbesteuer gezahlt haben.
  2. Einkommensteuerpflicht: Die Minderung kann nur auf die Einkommensteuer erfolgen.
  3. Korrekte Steuererklärung: Der Gewerbesteuermessbetrag muss korrekt ermittelt und in der Steuererklärung angegeben werden.

 

Einkommenssteuer + Gewerbesteuer Deutschland:

Einkommen (Gewinn aus Gewerbebetrieb) 100.000 Euro

33.750 Euro Einkommenssteuer

– 10.568 Euro Anrechnung Gewerbesteuer Einkommenssteuer

+ 927 Euro Rest nicht entlastete Gewerbesteuer (11.495 Euro Gewerbesteuer gesamt)

 ca. 22.255 Euro Steuerschuld

Die Schweiz, die Alternative in Europa

Steuerberechnung Beispiel Kanton Zug als natürliche Person einer Personengesellschaft

Steuerberechnung Beispiel Kanton Zug als natürliche Person einer Personengesellschaft

(angenommene Gleichsetzung von CHF zu EUR)

Folgende Steuerarten sind zu berücksichtigen:
Kantons-, Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer

Einkommen im Kanton Zug 100.000 Euro
Diverse Abzüge für Geschäftsbetrieb (inkl. Kosten Vorsorge etc.) 35.000 Euro
Steuerbares Einkommen Kanton Zug 65.000 Euro
Steuerbares Vermögen im Kanton Zug 50.000 Euro
Freibetrag zur Vermögenssteuer Kanton Zug 200.000 Euro
ca. Steuerschuld 4.645 Euro

Die Einkommensteuersätze sind progressiver Natur wie die Vermögenssteuersätze, allerdings in weitaus mehr Stufen. Weiterhin gibt es hier viele wichtige Aspekte zu beachten, um das steuerbare Einkommen erst einmal korrekt zu ermitteln. So kann man als Selbständiger, der frei über die Höhe des Einkommens entscheiden kann, hier einiges optimieren.

Gegenüberstellung Steuern bei 100.000 Euro Einkommen / Gewinn

Steuern Deutschland: 22.255,00 Euro
Schweiz: 4.640,00 Euro

Kontakt

Mehr Informationen

Für weitere interessante Informationen und ein erstes Gespräch zu Ihrem Vorhaben, kontaktieren Sie uns bitte. Unsere erste Einschätzung zu Ihrer Situation ist für Sie kostenlos.

+49 (0) 1556 1585313

DSGVO

Kontakt Info

Wolfgang Mrotzek
Herrmann-Ritter-Str. 112
28197 Bremen

+49 (0) 1556 1585313

contact@confidura.com

Rechtliches

Copyright © 2026 CONFIDURA
Webdesign by Goldfein-Webdesign